Warum die FDP Niederkrüchten die Einführung der Grundsteuer C ablehnt

Hintergrund zur Grundsteuer C:
Seit der Reform des Grundsteuergesetzes dürfen Kommunen einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke – die sogenannte Grundsteuer C – festlegen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Bebauung zu fördern und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. In Niederkrüchten wurde überlegt, diesen Hebesatz ab 2026 einzuführen, was jährliche Mehreinnahmen von rund 250.000 Euro bringen könnte.

Die FDP Niederkrüchten hat sich im letzten Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, 29. Oktober 2024, klar gegen die Einführung der Grundsteuer C ausgesprochen. Diese Position wurde im Ausschuss von der Mehrheit unterstützt, da keine Empfehlung zur Einführung der Steuer abgegeben wurde. 
Auch die SPD stellte sich hinter unsere Linie, während sich die CDU enthielt und Bündnis 90/Die Grünen keine einstimmige Meinung vorweisen konnten. 
Es gibt erhebliche Zweifel an der Lenkungsfunktion der Grundsteuer C. Wir glauben nicht, dass dadurch tatsächlich mehr Wohnraum in Niederkrüchten entstehen wird. Dieser Weg zeigt unsere konsequente Haltung, die wir auch in der kommenden Ratssitzung beibehalten werden.

Unsere Argumente gegen die Grundsteuer C

  1. Fehlanreize und unnötiger Druck: Die Grundsteuer C könnte Eigentümer in Situationen drängen, in denen sie gezwungen sind, zu bauen oder zu verkaufen, auch wenn wirtschaftliche oder persönliche Umstände dagegensprechen. Dies birgt das Risiko von überstürzten Bauvorhaben und Grundstücksverkäufen, die nicht im langfristigen Interesse der Gemeinde sind.
  2. Erheblicher Verwaltungsaufwand: Der Einführung und Verwaltung der Grundsteuer C geht ein erheblicher bürokratischer Aufwand voraus. Die regelmäßige Überprüfung und Einordnung baureifer Grundstücke und die darauf aufbauende Steuererhebung bedeuten eine zusätzliche Belastung für unsere Gemeindeverwaltung und erzeugt (z.Zt.) nicht abschätzbare Kosten.
  3. Verhältnismäßigkeit und Fairness: Die Steuer betrifft alle Grundstückseigentümer, unabhängig davon, ob objektive Hindernisse einer Bebauung im Weg stehen. Solche Hindernisse können Umweltauflagen oder wirtschaftliche Unsicherheiten sein, die der Kontrolle der Eigentümer entzogen sind.
  4. Juristische Herausforderungen: Die Umsetzung der Grundsteuer C bringt potenziell rechtliche Unsicherheiten mit sich. Besonders die präzise Definition baureifer Grundstücke und die juristisch einwandfreie Einstufung können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Diese Auseinandersetzungen könnten den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen und die Rechtssicherheit für die Gemeinde infrage stellen.
  5. Schutz der Eigentumsrechte: Die FDP steht für den Schutz des individuellen Eigentums. Die Grundsteuer C könnte faktisch dazu führen, dass Eigentümer ihre Freiheit verlieren, über ihre Grundstücke selbst zu entscheiden – ein klarer Widerspruch zu den Grundprinzipien von Freiheit und Eigenverantwortung, die die FDP verteidigt.

„Von 1961 bis 1962 wurde in Deutschland bereits einmal eine Grundsteuer C erhoben. Schon 1964 wurde sie jedoch rückwirkend für 1963 wieder abgeschafft, da die erhoffte Wirkung, Spekulation mit Grund und Boden einzudämmen, ausblieb, sagt der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz.

 

Aktueller Stand und Ausblick:
Im Haupt- und Finanzausschuss haben wir die Einführung der Grundsteuer C aus den genannten Gründen nicht empfohlen und werden diese auch im Rat ablehnen. Wir freuen uns, dass auch eine Mehrheit der anderen Fraktionen unsere Ansicht teilt. Diese Haltung werden wir auch in der bevorstehenden Ratssitzung am Dienstag, 12. November 2024,konsequent vertreten.

Unser Ziel ist es, eine Politik zu fördern, die Eigentümer nicht unter Druck setzt, sondern nachhaltige Lösungen für die Baulandmobilisierung schafft. Wir plädieren für alternative, kooperative Maßnahmen, die den individuellen Bedürfnissen unserer Gemeinde gerecht werden.

Lars Gumbel
Fraktionsvorsitzender 
FDP Niederkrüchten